GMV INVEST
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Rechtliche Informationen

Impressum

Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG).

AnbieterKontaktTätigkeitsabgrenzungKYC, AML & SanktionenHaftungshinweise

01

Anbieter und Vertretung

GMV Invest GmbH
Bergesgrundweg 3
60599 Frankfurt am Main
Deutschland

Vertreten durch die Geschäftsführerin:
Nicole Thamm

Prokurist:
Dr. Michele Sciurba

Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Registergericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Handelsregister
HRB 113429

02

Kontakt

Telefon: +49 69 680 919 20
E-Mail: Office@GMV-Invest.EU

Für datenschutzrechtliche Anfragen verwenden Sie bitte ebenfalls die vorstehende Anschrift oder E-Mail-Adresse.

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Adressatenkreis und regulatorische Tätigkeitsabgrenzung

Das Leistungsangebot der GMV Invest GmbH richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Unternehmer, professionelle und institutionelle Marktteilnehmer sowie entsprechend qualifizierte Kapitalpartner. Es richtet sich nicht an Verbraucher, Privatanleger oder Kleinanleger.

Die Website enthält weder ein öffentliches Angebot zum Erwerb von Finanzinstrumenten, Vermögensanlagen, Fondsanteilen oder sonstigen Kapitalanlagen noch eine Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots. Sie stellt insbesondere keinen Prospekt, kein Basisinformationsblatt, keine Anlageempfehlung und keine auf persönliche Verhältnisse eines Anlegers bezogene Beratung dar. Über diese Website erfolgt kein öffentliches Angebot und kein Vertrieb von Beteiligungs- oder Anlageprodukten.

Die GMV Invest GmbH erbringt keine erlaubnispflichtigen Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen, Wertpapierdienstleistungen, Anlagevermittlung, Anlageberatung, Finanzanlagenvermittlung, Honorar-Finanzanlagenberatung oder kollektive Vermögensverwaltung, soweit hierfür eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Maßgeblich sind insbesondere das Kreditwesengesetz (KWG), das Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG), das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) sowie §§ 34f und 34h Gewerbeordnung (GewO).

Soweit eine Aufgabenstellung erlaubnispflichtige Leistungen berührt, werden diese nicht durch die GMV Invest GmbH selbst erbracht, sondern – nach gesonderter Beauftragung und in klarer Rollenverteilung – durch entsprechend zugelassene und beaufsichtigte Kooperationspartner. Jede Mandatsannahme und Leistungsabgrenzung erfolgt einzelfallbezogen.

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KYC, AML, Terrorismusfinanzierung und Sanktionsrecht

Die GMV Invest GmbH verfolgt bei der Mandatsannahme und Transaktionsbegleitung einen risikobasierten Best-Practice-Ansatz. Die Prüfungstiefe orientiert sich an Gegenpartei, wirtschaftlichem Hintergrund, Eigentums- und Kontrollstruktur, Jurisdiktionen, Transaktionsgegenstand, Mittelherkunft und dem konkreten Risikoprofil. Soweit die GMV Invest GmbH oder ein beteiligter Partner im Einzelfall gesetzlich Verpflichteter ist, gelten die jeweiligen gesetzlichen Pflichten unmittelbar; im Übrigen dienen die nachstehenden Maßstäbe als Best-Practice-Rahmen.

Wesentliche rechtliche Bezugspunkte

  • Geldwäschegesetz (GwG): insbesondere § 3 zur Bestimmung wirtschaftlich Berechtigter, §§ 4 und 5 zum Risikomanagement und zur Risikoanalyse, § 8 zu Aufzeichnung und Aufbewahrung, §§ 10 bis 12 zu allgemeinen Sorgfalts-, Identifizierungs- und Überprüfungspflichten, § 15 zu verstärkten Sorgfaltspflichten sowie §§ 43 ff. zu Verdachtsmeldungen.
  • EU-Geldwäscherecht: die jeweils anwendbaren unionsrechtlichen Vorgaben zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, einschließlich unmittelbar geltender Verordnungen und nationaler Umsetzungsvorschriften.
  • Außenwirtschaftsrecht: Außenwirtschaftsgesetz (AWG), insbesondere §§ 4 und 18, sowie Außenwirtschaftsverordnung (AWV) in ihrer jeweils geltenden Fassung.
  • EU-Sanktionsrecht: unmittelbar geltende restriktive Maßnahmen der Europäischen Union, insbesondere personenbezogene Finanzsanktionen, Bereitstellungsverbote, Einfriergebote sowie sektorale Handels-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrsbeschränkungen. Maßgeblich ist stets das auf Personen, Unternehmen, Eigentums- oder Kontrollverhältnisse, Länder und Transaktionsgegenstände anwendbare Sanktionsregime in seiner aktuellen Fassung.

Risikobasierter Prüfprozess

  1. 01
    Mandats- und Gegenparteiprüfung

    Erfassung und Plausibilisierung von Identität, Rechtsform, Vertretungsbefugnis, Geschäftszweck und Transaktionshintergrund.

  2. 02
    UBO- und Kontrollanalyse

    Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter sowie Prüfung mehrstufiger Eigentums-, Beteiligungs- und Kontrollstrukturen.

  3. 03
    Risiko- und Sanktionsscreening

    Risikoklassifizierung unter Einbeziehung von PEP-Merkmalen, Hochrisikostaaten, Sanktionslisten, Eigentum und Kontrolle sowie gegebenenfalls sektoralen Beschränkungen.

  4. 04
    Mittelherkunft und Plausibilität

    Risikoadäquate Prüfung von Herkunft der Vermögenswerte, Finanzierungsstruktur, wirtschaftlichem Zweck und auffälligen Transaktionsmerkmalen.

  5. 05
    Vertiefung, Freigabe und Dokumentation

    Bei erhöhtem Risiko zusätzliche Nachweise, Eskalation und dokumentierte Entscheidung; bei nicht beherrschbaren Risiken Ablehnung oder Beendigung des Mandats und, soweit rechtlich geboten, Einbindung der zuständigen Stelle.

  6. 06
    Aktualisierung

    Anlassbezogene Wiederholungsprüfung bei Änderungen von Parteien, Struktur, Finanzierung, Jurisdiktionen oder Sanktionslage.

Die Darstellung beschreibt den internen Best-Practice-Anspruch und begründet weder gegenüber Dritten einen Anspruch auf eine bestimmte Prüfungshandlung noch eine Garantie, dass sämtliche tatsächlichen oder rechtlichen Risiken erkannt werden. Gesetzliche Verantwortlichkeiten von Mandanten, Verpflichteten und eingebundenen Berufsträgern bleiben unberührt.

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Haftung und Urheberrecht

Inhalte

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Externe Verweise

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Urheberrecht

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